Null Toleranz bei Kriminalität
Mit Unverständnis reagiert der/die CDU-Landtagsabgeordnete Jens Nacke auf die Ankündigung der Grünen, die im Jahr 2020 eingerichteten vier Schwerpunkt-staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Clankriminalität abschaffen zu wollen. „Dieser Plan zeigt nur eines: Die Grünen haben die aktuellen Gefahren, die speziell vom Phänomen der Clankriminalität ausgehen, nicht im Blick“, erklärt Jens Nacke.
Clankriminelle schotten sich ab, schaffen sich eine eigene Rechtsordnung und missachten systematisch unseren Rechtsstaat. „Wir brauchen hier in besonderem Maße ein vernetztes abgestimmtes Vorgehen aller Behörden und dafür sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften von besonderer Bedeutung. Denn diese sind wichtig für die Netzwerkbildung vor Ort, um alle Formen von Clankriminalität schon im Keim ersticken zu können. 853 Strafverfahren im Jahr 2021 gegen sog. Clankriminelle sprechen eine deutliche Sprache“, so der CDU-Politiker.
„Verschließt man aus falsch verstandener Toleranz die Augen, so wie die Grünen es vorhaben, dann hat auch Niedersachsen bald “Berliner Verhältnisse”. Dort werden ganze Stadtteile wie z. B. Neukölln mittlerweile von wenige Clanfamilien beherrscht und terrorisiert“, betont Jens Nacke.
Eine Nulltoleranzpolitik und ein entschiedenes und entschlossenes Vorgehen aller Behörden gegen kriminelle Familienverbände gleich welcher Nationalität sei die einzig richtige Antwort, um Clankriminalität wirksam und nachhaltig zu bekämpfen. „Nicht Wegschauen und Verharmlosen, sondern Hingucken und Handeln ist das Gebot der Stunde“, fordert der CDU-Politiker.
Und auch beim Thema Ersatzfreiheitsstrafe sind die Grünen auf dem Holzweg, wenn sie meinen, dass diese unnötig, kontraproduktiv, teuer und sozial ungerecht und letztlich abzuschaffen seien. „Wir leben in einem Rechtsstaat und dazu gehört auch, dass sich jeder Mensch an Gesetze und richterliche Entscheidungen zu halten hat“, betont Jens Nacke.
Der notorische mittellose Schwarzfahrer, der zu einer Geldstrafe verurteilt wird und nicht zahlt, soll letztlich nach Ansicht der Grünen davonkommen und einen Freifahrtschein erhalten. Mit der Ersatzfreiheitsstrafe bleiben aber gerichtlich verhängte Geldstrafen wirksam. „Wer die Ersatzfreiheitsstrafe in Frage stellt, zweifelt im Ergebnis richterliche Entscheidungen und deren Durchsetzung an. Das ist nicht unser Verständnis von einer funktionierenden Rechtsordnung, bei der Recht und Gesetz zu beachten und notfalls auch mit Zwang durchgesetzt werden müssen“, so Nacke abschließend.