Jens Nacke

526 Millionen Euro für Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Beschluß der CDU/SPD Landesregierung

Die Niedersächsische Landesregierung aus CDU/SPD hat dem Vertrag zwischen dem Land und dem Bund über das „KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG“ („Gute-Kita-Gesetz“) zugestimmt. Mit diesem Gesetz stellt der Bund über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Ländern bis Ende 2022 rund 5,5 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Förderung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Auf Niedersachsen entfallen rund 526 Millionen Euro für den genannten Zeitraum.
Im Mittelpunkt des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Niedersachsen stehen Maßnahmen zur Förderung von Qualität in Kindertageseinrichtungen. So sind im Förderzeitraum 301 Millionen Euro für Verbesserungen beim Personalschlüssel durch Zusatzkräfte und das Gewinnen von Auszubildenden für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung vorgesehen. Zudem sollen Einrichtungsleitungen über die Einstellung von zusätzlichem Personal entlastet und über neue Fortbildungsangebote gefördert werden. Auch die Kindertagespflege soll über das „Gute-Kita-Gesetz“ weiterentwickelt werden. 147 Millionen Euro stehen bereit, um Kindertagespflege anhand von Qualitätskriterien zu fördern. So soll sich die Jahreswochenstundenpauschale in Zukunft am Grad der Qualifizierung der Kindertagespflegeperson orientieren. Fortbildungen von Tagespflegepersonen sollen durch das Land finanziell gefördert werden, ebenso die pädagogischen Beratungen und fachlichen Begleitungen von Kindertagespflegepersonen durch spezielle Fachberater/innen. Um Kinder im Kindergartenalter, die ausschließlich in Kindertagespflege betreut werden, beitragsfrei zu stellen, werden den Kommunen über eine neue Richtlinie von 2019 bis 2022 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit wird die Teilhabe an Angeboten der Kindertagespflege unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Eltern ermöglicht. Mit einem Projekt zur Verbesserung der Steuerung des Ausbaus von Kindertages-betreuung will das Land zudem seine Steuerungsmöglichkeiten mit Blick auf den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung verbessern. Die Verfahren der örtlichen Bedarfsplanung sollen landesweit mit dem Ziel einer Vereinheitlichung weiter entwickelt werden. Hierfür sollen Projektmittel in Höhe von knapp einer Million Euro eingesetzt werden. Aus den 526 Millionen Euro sind zudem 57 Millionen als Ausgleichszahlungen für die bundesrechtliche Erweiterung der Beitragsfreiheit in Änderung von § 90 SGB VIII ausgewiesen. Diese Gelder werden in den von der Niedersächsischen Landesregierung angekündigten kommunalen „Härtefallfonds“ für die Erweiterung der Beitragsfreiheit überführt.